Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich sowohl die Arbeitgeber – als auch die Arbeitnehmerseite.
Ich bearbeite grundsätzlich alle Fragen hinsichtlich des Abschlusses, der Gestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und bearbeite das Recht der Handelsvertreter.
Zu den klassischen Tätigkeiten gehören insoweit die Bearbeitung folgender Themen:
- Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
- gerichtliche Durchsetzung von Gehaltsansprüchen
- Durchsetzung von Korrekturen beim Arbeitszeugnis
- Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.