Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2008

Während der Inhalt eines Mietvertrages über Geschäftsräume von den Parteien zum großen Teil frei aushandelbar ist, gibt es im Bereich der Wohnraummiete zugunsten des Mieters eine Reihe von Schutzvorschriften, von denen man im Vertrag nicht abweichen kann. Insoweit befasse ich mich mit sämtlichen Fragen der Geschäftsraummiete und der Pacht sowie auch der Wohnraummiete und der Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Ich bearbeite sämtliche Fragestellungen im laufenden Miet- und Pachtverhältnis, wie z.B. die Abmahnung (wegen Vertragsverletzungen), die Betriebskostenabrechnung und Fragen des Minderungsrechts aufgrund von Mängeln und kläre Zutrittsrechte pp.  Ferner spreche ich bei Beendigung von Mietverhältnissen Kündigungen aus, oder  weise diese zurück. Bei der Gründung des Mietverhältnisses gestalte ich den Miet- oder Pachtvertrag.

Im Wohnungseigentumsrecht führe ich Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer und sonstige außergerichtlich und gerichtliche Auseinandersetzungen wohnungseigentumsrechtlicher Art. Hierzu gehört auch die Geltungmachung von Wohngeldrückständen und die Zwangsvollstreckung aus Titeln.

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