Privates Baurecht und Architektenrecht

Im Bereich des privaten Baurechts werden die Rechtsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten, also dem Bauherrn einerseits, Handwerker, dem Architekten, den Statikern und weiteren Fachplanern andererseits, behandelt.

Diesbezüglich besteht meine Tätigkeit in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen gegenüber den am Bau beteiligten Personen. Hierzu gehört auch das selbständige Beweisverfahren zur Vorbereitung von späteren Prozessen bzw. der Sicherung von Zustandsmomenten am Bau.

Da gute Verträge insoweit viele Streitigkeiten im Rahmen der Auseinandersetzung mit am Bau Beteiligten vermeiden können, gestalte ich auch diesbezügliche Verträge bzw. bin baubegleitend – gegebenenfalls durch Unterstützung eines Sachverständigen – tätig.

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